Hallo Rainerhabe Deinen Beitrag mit immerhin 5 Jahren Verspätung zufällig gelesen.
Warum muß es denn eine verschreibungspflichtige Harnstoffsalbe sein wenn es eine solche in absolut identischer Zusammensetzung als Kosmetikum
gibt?
Der Unterschied zwischen einem Kosmetikhersteller und einem Pharmahersteller ist folgender:
Bei absolut identischen Inhaltsstoffen darf der Pharmahersteller Heilzusagen machen - oft sogar auch dann wenn es nicht zutrifft!
Hustensaft z.B. hilft nur dem Hersteller und dem Apotheker! Finanziell natürlich.
Der Kosmetikhersteller darf das bei Androhung hoher Strafen nicht!
Ein weitere Unterschied ist der Preis. Der
Pharmahersteller bzw. der Apotheker verlangt
unverschämt hohe Preise - bei einem Kosmetikhersteller kann man eine Salbe in
absolut vergleichbarer Qualität mit 10% Harnstoff bereits zum
Preis von 3,95 Euro für den 250ml-Tiegel!
Ohne weiters möglich - denn Harnstoff kostet dem Hersteller ca. 2,00 Euro/kg in
Pharma Qualität! Der Wert des Harnstoffs in der Salbe liegt also bei 0,02 Euro pro 100ml-Packung! Und dann sprechen doch tatsächlich manche Hersteller vom "wertvollen" Urea - zum totlachen!
kaufen!